Landtag ändert Ladenöffnungsgesetz & gibt Startschuss für Sonntagsöffnung von vollautomatisierten Minimärkten und Hofläden
„Heute haben wir im Landtag das Hessische Ladenöffnungsgesetz geändert: Ab dem Sommer dürfen Minimärkte, die ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Mitarbeiterbetreuung auskommen, auch am Sonntag öffnen. Das Thema war mir persönlich ein wichtiges Anliegen, denn bei meiner Rathaustour und bei vielen persönlichen Gesprächen in den letzten Wochen bin ich immer wieder auf die Notwendigkeit der Gesetzesänderung angesprochen und gebeten worden, mich für eine Änderung einzusetzen: Das Thema steht somit ganz exemplarisch für die enge Verzahnung zwischen meiner Arbeit in Wiesbaden und den konkreten Auswirkungen hier daheim. Heute kann ich stolz sagen: Versprochen – gehalten!“, erklärte der Landtagsabgeordnete Patrick Appel.
Anfang Januar hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof auf Basis des alten Gesetzes verfügt, dass Tegut seine Teo-Mini-Märkte sonntags nicht mehr öffnen darf. Das Verkaufsverbot an Sonntagen stieß auf großes Unverständnis. Tegut hatte als Folge dessen, vorerst sämtliche Expansionspläne für weitere Märkte in der Region auf Eis gelegt, bis eine Lösung gefunden ist. Mit der heutigen Änderung wird der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Das neue Gesetz trägt der besonderen Rolle des Sonntags weiterhin Rechnung, während gleichzeitig ein modernes Einkaufsverhalten ermöglicht wird.
„Wir ermöglichen jetzt, dass man sich auch sonntags noch Frisches für das Familienfrühstück oder Leckers für den spontanen Grillabend mit Freunden holen kann. Denn: Unsere Gesetzesänderung macht jetzt den Weg frei von rechtlichen Hürden und ist damit ein wichtiger Schritt zur Anpassung an das heutige Einkaufsverhalten und stärkt den Wirtschaftsstandort nachhaltig. Hofläden und Minimärkte verbessern nicht nur die Grund- und Nahversorgung mit Gütern des täglichen Gebrauchs gerade hier bei uns im ländlichen Raum, sondern sind auch ein Treffpunkt für Begegnungen im Ortskern und erhöhen somit die Lebensqualität für uns alle. Zudem schaffen die kleinen Märkte für mobilitätseingeschränkte und ältere Mitmenschen ein ortsnahes und breites Versorgungsangebot. Deshalb habe ich heute für die Öffnung gestimmt.“, begründet der Landtagsabgeordnete seine Entscheidung.
Markus Kern, CDU-Bürgermeisterkandidat für Gründau erläuterte die Auswirkungen der Gesetzesänderung: „Die Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes im Landtag ist nichts Abstraktes, was irgendwo im fernen Wiesbaden entschieden wird, sondern hat direkte Auswirkungen für uns hier vor Ort: Wegen des Urteils und der alten Gesetzeslage hatte Tegut" die geplante Standorterweiterung in Mittel-Gründau vorläufig zurückgestellt. Jetzt wo der Landtag die gesetzlichen Hürden für die Errichtung solcher Minimärkte beseitigt hat, ist an den Verantwortlichen vor Ort aktiv für die Errichtung der Märkte zu werben und damit das Angebot zu erweitern, Ortskerne zu beleben und die Versorgungsqualität auf dem Land weiter zu verbessern.“